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Forum plan B

Thema: Haben Pflegeeltern auch Rechte oder nur Pflichten ?


Haben Pflegeeltern auch Rechte oder nur Pflichten ?
Nachricht Autor
Hallo an Board

Wir haben seit 3 Jahren 2 Pflegekinder (Geschwister, Mädchen 10 Jahre, Junge 8 Jahre),die bis zu ihrer Großjährigkeit bei uns leben.

Die Obsorge hat das Jugendamt,alle anderen Rechte wurden uns übertragen.

Da sich der Besuchskontakt zur leiblichen Mutter (Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag 17:00 Uhr alle 6 Wochen) für uns als Pflegeeltern etwas schwierig herausstellt, besonders in der Nacht kommt es immer wieder zu Schlafunterbrechungen der Kinder (Alkohol oder Streitigkeiten der Mutter mit Lebensgefährten, oder es gab auch schon einen Polizeieinsatz in der Nacht wodurch die Kinder wach wurden.).
Nun möchten wir als Pflegeeltern das die Pflegekinder nur unter Tag bei der leiblichen Mutter sind und schlafen bei ihren leiblichen Vater.(Diese wohnen nur wenige Meter auseinander.)
Auch die Kinder hatten diesen Wunsch schon geäußert.

Nur das Jugendamt besteht darauf das die Kinder beim Besuchswochenende bei der Mutter schlafen. "Sie müssten auch diese Erfahrungen machen" so die Aussage vom Jugendamt.

Wir als Pflegeeltern glauben aber,das man solche "Erfahrungen" den Kindern ersparen sollte.

Das Besuchswochenende ist mit der leiblichen Mutter nur eine Vereinbarung zwischen Jugendamt,leiblichen Mutter und uns als Pflegeeltern.
Es gibt kein Gerichtlich geregeltes Besuchswochenende.

Das selbe Besuchswochenende hat auch der leibliche Vater,der das Gerichtlich eingeklagt hat.
Mit dem Vater klappt der Besuchskontakt ohne Probleme.


Meine Frage: Was könnten wir Unternehmen, welche rechte haben wir als Pflegeeltern, oder müssen wir dem Jugendamt stillschweigend gehorchen?

Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten.
Lg
woody
woody
Dabei seit: 13.06.2010
Beiträge: 1


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